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ergodia - Schule für Gesundheitsberufe

Finanzierung

1. Schüler- BAföG

  • muss nicht zurückgezahlt werden
  • Förderung bis zum 30. Lebensjahr möglich
  • vom Einkommen der Eltern abhängig
Umfangreiche Informationen (Fallrechnungen, ...) stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit:

Schau rein unter: www.das-neue-bafoeg.de

2. Bildungskredit

Schau rein unter: www.bildungskredit.de

3. Stipendium


Wir beraten dich gern, sprich uns einfach an!


Tipp Steuern

Schulgeldzahlungen gelten als Sonderausgaben und können nach dem aktuellen Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden.