1. Schüler- BAföG
- muss nicht zurückgezahlt werden
- Förderung bis zum 30. Lebensjahr möglich
- vom Einkommen der Eltern abhängig
Umfangreiche Informationen (Fallrechnungen, ...) stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit:
Schau rein unter:
www.das-neue-bafoeg.de
2. Bildungskredit
Schau rein unter:
www.bildungskredit.de
3. Stipendium
Wir beraten dich gern, sprich uns einfach an!
Tipp Steuern
Schulgeldzahlungen gelten als Sonderausgaben und können nach dem aktuellen Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden.